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Pflegegrade

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt wird, erfasst die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen.

 

Um zukünftig die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen, wird in sechs Lebensbereichen (Modulen) der Grad der Selbstständigkeit, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versorgen kann, eingeschätzt. Selbstständigkeit und Fähigkeiten werden mit Punkten bewertet.

 

Die Gesamtpunktzahl der einzelnen Module wird gegeneinander gewichtet.

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